Gestattung
Falls Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere als die zuständige Grundschule besucht, müssen Sie das über einen Gestattungsantrag an der eigentlichen Schule beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür den verlinkten Antrag. Eine Gestattung wird vom Staatlichen Schulamt nur aus wichtigen Gründen im Sinne des § 66 des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses genehmigt.
Beurlaubung
Möchten Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien, geben Sie bitte den verlinkten Antrag bei der Klassenlehrkraft ab. Bitte berücksichtigen Sie vor dem Ausfüllen, dass SchülerInnen nur in Ausnahmefällen von der Teilnahmepflicht gemäß §69, Absatz 3 hessisches Schulgesetz beurlaubt werden können. Eine Verlängerung der Ferienzeit, sowie die Nutzung vergünstigter Reisekosten zählt nicht hierzu.
weitere Informationen
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- Faltblatt zum gesundes Frühstück
- Informationen zum Handyverbot
- Informationen zu den Busregeln
- Übersicht zu unserer Toilettenordnung