Schulelternbeirat

Jede Klasse hat einen Klassenelternbeirat, der alle 2 Jahre am ersten Elternabenden von den Eltern gewählt wird. Hier können Sie sich als Vorsitzender, bzw. Vertreter wählen lassen. Unter folgendem Link finden Sie Informationen bezüglicher der Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Elternbeirats:

Ratgeber für Eltern von Eltern.pdf

 

Der Schulelternbeirat  (Vorsitz und Vertretung) wird aus der Versammlung der Klassenelternbeiräte gewählt. Die Amtszeit des Vorsitzes beträgt 2 Jahre. Die Versammlung tagt in regelmäßigen Abständen von ca. 2 Monaten.

Die Vorsitzenden des Schulelternbeirats  sowie die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht bei Gesamtkonferenzen anwesend zu sein und angehört zu werden. Bitte beachten Sie hierzu die Terminübersicht.

In der Schulelternbeiratssitzung werden Angelegenheiten, die mehrere Klassen oder die ganze Schule betreffen, thematisiert. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen teil. Vor jeder Sitzung findet ein gemeinsames Gespräch zwischen Schulelternbeirat und Schulleitung statt, in dem sich bereits über aktuelle Themen, Fragen und Belange von Elternschaft und Schule besprochen wird.