Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist, neben der Gesamtkonferenz und der Elternbeiratssitzung, eines der wichtigsten Gremien der Schulgemeinde.

In der Schulkonferenz treffen sich zu gleichen Teilen 5 Elternvertreter und 5 Lehrkräfte. Sie wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt:

    • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
    • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt.

In der Schulkonferenz werden gemäß §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes  alle getroffenen Entscheidungen der Gesamtkonferenz sowie erarbeitete Konzept zur Schulentwicklung und die Verwaltung des Schulbudgets abgestimmt.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.

Aufgaben der Schulkonferenz sind zum Beispiel die Beratung und Entscheidung über:

    • Schulprogramm,
    • den schuleigenen Haushalt.
    • Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen,
    • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
    • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
    • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
    • Öffnung der Schule nach außen